Stromkennzeichnung

Die Grafik zeigt, aus welchen Energiequellen unser Strommix stammt. Als Vergleich haben wir die bundesdeutschen Durchschnittswerte aufgeführt.

Was bestimmt die Energiepreise?

 

Energiepreise: Die Gesamtleistung zählt
Als kommunales Unternehmen und Grundversorger können und möchten die Stadtwerke Unna nicht im Gegensatz zu Energiehändlern nie der billigste Energieanbieter in Unna und Holzwickede sein. Als verlässlicher Partner für unsere Kunden beschaffen wir sowohl Strom- wie Erdgasmengen nicht kurzfristig, sondern mittelfristig, um den Kunden möglichst stabile Preise ohne die zum Teil erheblichen Börsenschwankungen bieten zu können.

Energiebudget mit unserer Hilfe dauerhaft senken
Wir werben bei unseren Kunden dafür, dass sie mit unserer Unterstützung ihr Energie-Gesamtbudget und damit die Gesamtkosten nachhaltig senken. Wir bieten dazu zahlreiche Förderprogramme und im Gegensatz zu anderen Unternehmen eine persönliche Energieberatung vor Ort. Und auf Wunsch kommt unser Experte auch zu Ihnen nach Hause, um Energiesparpotentiale aufzuzeigen.

Strompreisentwicklung
Der Strompreis steigt vor allem, weil der Staat den Verbrauch von Strom mehr und mehr belastet. Von jedem Euro Ihrer Stromrechnung fließt mehr als die Hälfte an den Staat. Aktuell sind es 52,4 Prozent (vorläufiger Wert für 2020).  Einen kleineren Teil machen die so genannten Netzentgelte aus, die den Aufwand für Transport und Verteilung des Stromes decken sollen. Auch diese können die Stadtwerke nicht frei gestalten – die Netzentgelte sind reguliert und werden von den zuständigen Behörden festgesetzt. 

Hier finden Sie ein Video zum Thema Strompreis

Der Strompreis, den Sie als Kunde der Stadtwerke Unna bezahlen, setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Neben den Kosten für die Strombeschaffung (Erzeugung oder Einkauf), den Vertrieb und die Gewinnmarge sind es folgende staatliche Abgaben: 

  • Stromsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Konzessionsabgabe
  • Umlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG-Umlage)
  • Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz KWKG
  • Umlage nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV)
  • Offshore-Netzumlage


Die staatlichen Abgaben im Einzelnen erläutert:

Die EEG-Umlage 
Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen, die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, erhalten dafür eine festgelegte Vergütung. Grundsätzlich müssen alle Stromverbraucher die EEG-Umlage bezahlen. Sie ist Teil des Strompreises. Die Höhe der EEG-Umlage wird durch die Übertragungsnetzbetreiber festgelegt und beträgt für 2020 6,756 ct/kWh.

Abgabe nach dem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWK-G) 
Die Kraft-Wärme-Koppelung ist die parallele Erzeugung von Strom und Wärme in einem Blockheizkraftwerk wie es etwa in der Unnaer Südstadt oder in Königsborn von den Stadtwerken Unna betrieben wird. Die Verbindung von Strom- und Wärme-Produktion ist besonders energieeffizient und damit auch umweltschonend. Deshalb fördert der Staat den Betrieb entsprechender Anlagen. Sie ist mit 0,226 ct/kWh im Strompreis enthalten. 

Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) 
Diese Umlage finanziert die Entlastung von Großverbrauchern, die verminderte Netzentgelte bezahlen. Sie ist mit 0,0358 ct/kWh im Strompreis enthalten. 

Offshore-Netzumlage 
Die Offshore-Netzumlage (bisher Offshore-Haftungsumlage) ist seit 2013 ein Bestandteil des Strompreises und wird als gesonderter Betrag auf der Stromrechnung ausgewiesen. Die Umlage wurde wegen möglicher Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks eingeführt, die für den verspäteten Anschluss an das Übertragungsnetz an Land oder wegen lang andauernder Netzunterbrechungen zu zahlen sind. Sie ist mit 0,0416 ct/kWh im Strompreis enthalten. 

Konzessionsabgaben 
Die Konzessionsabgabe zahlen die Stadtwerke Unna an die Kreisstadt Unna für die Genehmigung zum Betrieb von Versorgungsleitungen auf dem und in dem öffentlichen Grund.

Stromsteuer 
Mit der Stromsteuer wird seit 1999 verstärkt der Verbrauch von elektrischer Energie belastet. Ziel dieser Steuer war, einerseits den Energieverbrauch in Deutschland durch höhere Kosten zu senken. Gleichzeitig sollten mit der Stromsteuer Beschäftigungskosten verringert und Arbeit so steuerlich entlastet werden. 

Umsatzsteuer 
Die Umsatz- oder Mehrwertsteuer fällt für Privatkunden in vollem Umfang (19 Prozent) auf den kompletten Verbrauchspreis an – folglich auch für die bereits eingepreisten Steuern und Abgaben. 

Detaillierte Informationen über die Berechnung der unterschiedlichen Steuern und Abgaben sowie die Ausnahmen für Großverbraucher finden Sie auch auf dem Informationsportal der deutschen Übertragungsnetz-Betreiber unter www.netztransparenz.de